15.07.2022

Alles, was Sie jetzt zur neuen AU-Richtlinie wissen müssen!

Zum 01.01.2023 tritt die neue Richtlinie zur Abgasuntersuchung für alle EURO6 / EURO VI – Dieselfahrzeuge in Kraft. Bei diesen Fahrzeugen muss dann eine Partikelzählung vorgenommen werden, da die bislang verwendete Rauchgastrübungsmessung nicht ausreicht, um zu beurteilen, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet.

Notwendig wird die Partikelzählung unter anderem auch dadurch, da die Partikelgröße in den Abgasen moderner Dieselmotoren immer kleiner wird. Vor allem diese kleinsten Partikel im Nanometerbereich können für den Menschen gesundheitliche Folgen haben und werden im Rahmen der Rauchgastrübungsmessung nicht ausreichend berücksichtigt.

Obwohl es bereits seit 2013/4 EURO6- Fahrzeuge mit Dieselmotor gibt, kommt die Richtlinie erst jetzt. Die bisherige Abgasuntersuchung bei EURO6-Dieselfahrzeugen darf ab dem 01. Januar 2023 also nicht mehr durchgeführt werden, auch wenn dies vorher möglich war. An Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse EURO5 und niedriger können Abgasuntersuchungen jedoch weiterhin gemäß der Leitfäden 4, 5 und 5.01 durchgeführt werden.

Wenn Sie in Ihrer Werkstatt weiterhin die Abgasuntersuchung für EURO6-Dieselfahrzeuge durchführen und das Geschäft mit EURO6-Dieselfahrzeugen mitnehmen möchten, ist die Investition in ein Partikelzählgerät die richtige Entscheidung, um Ihre Werkstatt zukunftsfähig aufzustellen. Kontaktieren Sie uns jetzt oder füllen Sie das Formular rechts aus, um weitere Informationen zu erhalten!

Hier finden Sie die Hintergründe und Details zu allem, was Sie jetzt wissen müssen, sowie eine Auswahl von Partikelzählgeräten verschiedener Hersteller!