
HWK Hannover: Schulung zur Berechtigung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP inkl. GAP)
24.-26.03.2021
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d. h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstatt durchgeführt werden kann. Für GSP/GAP geschulte Personen ist eine Wiederholung der Schulung alle 3 Jahre vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Inhalte
GAP
- Rechtliche Grundlagen
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
GSP
- Rechtliche Grundlagen
- Nationale und internationale Vorschriften
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Identifizierung der Komponenten und Einbau eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten
- Gassystemeinbauprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
Zielgruppe
Kfz-Meister/innen, Kfz-Gesellen/Gesellinnen