Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online-Bestellsystem

Hier können Sie die AGB für unser Online-Bestellsystem als .pdf-Datei herunterladen: Download AGB



Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bin und das Online-Bestellsystem von A.-W. HEIL & SOHN GmbH & Co. KG ausschließlich in meiner Funktion als Unternehmer nutzen werde. Sämtliche von mir oder durch die von mir beauftragten Mitarbeiter/innen über das HEIL & SOHN Online-Bestellsystem abgegebenen Bestellungen erfolgen unter Einbeziehung der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für den unternehmerischen Verkehr für das HEIL & SOHN Online-Bestellsystem.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den unternehmerischen Verkehr für das HEIL & SOHN Online-Bestellsystem

(Stand: September 2024)


Präambel

Diese Bedingungen sind Bestandteil der Inanspruchnahme des Online-Bestellsystems/Teilekatalog sowie sämtlicher Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen uns, der A.-W. HEIL & SOHN GmbH & Co KG, Bergstraße 4-7, 30539 Hannover, und dem Käufer, die durch das Online-Bestellsystem/Teilekatalog ausgelöst werden. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführungen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Ein Verkauf findet ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB statt. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Käufer uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch anderweitige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 1 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Artikel in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer.

(2) Die Nutzung unserer Online-Kataloge und -Applikationen ist nur möglich, wenn der Käufer in unserem Unternehmen bereits als Käufer verzeichnet ist. Die Nutzung von Online-Katalogen und -Applikationen bedarf ferner einer Freischaltung durch uns; bei der Anmeldung ist anzugeben, dass die Nutzung ausschließlich als Unternehmer erfolgt. Von der Nutzung von unseren Online-Katalogen und -Applikationen sind Verbraucher ausgeschlossen. Sie können Ihre Registrierung jederzeit wieder löschen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich.

(3) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt entweder durch Lieferung der Ware oder durch eine verbindliche Annahme unsererseits per E-Mail zustande, in der die Annahme des Vertrages ausdrücklich erklärt wird. Der Eingang der Bestellung in unserem System bzw. die Abbildung der Bestellung in der Bestellhistorie stellt keine Annahme dar.

(4) Sollte eine Lieferung der bestellten Ware nicht möglich sein, etwa, weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist und auch nicht innerhalb angemessener Zeit beigebracht werden kann, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren.


§ 2 Bestellvorgang

(1) Der Käufer kann in unseren Online - Katalogen und – Applikationen Artikel suchen, auswählen und in einem virtuellen Warenkorb ablegen. Die Bestellung ist hierdurch noch nicht abgeschlossen. Im Warenkorb kann der Käufer die Menge des ausgewählten Produktes ändern oder ggf. über den Button „löschen“ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Sofern Sie Waren dort hinterlegt haben, gelangen Sie jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Seite, auf der Ihre Daten eingeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auswählen können.

(2) Alle ausgewählten Artikel werden vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal angezeigt und können nach Art und Menge korrigiert oder entfernt werden, indem bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ geklickt wird. Falls Sie den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, können Sie auch einfach Ihr Browser-Fenster schließen. Mit dem Anklicken des Buttons „Bestellen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der sich im Warenkorb befindlichen Waren ab; eine Änderung des Warenkorbes ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

(3) Der Erhalt der Bestellung wird von uns unverzüglich bestätigt und unter dem Dialog „Bestellbestätigung“ bzw. „Bestellung abgeschlossen“ angezeigt. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme dar; hierbei handelt es sich um eine automatisch generierte Bestätigung ohne Erklärungsinhalt.

(4) Die Annahme erfolgt durch vorbehaltlose Lieferung der Ware oder durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail.


§ 3 Preise

(1) Sämtliche in unserem Online-Katalog angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben. Diese wird gesondert ausgewiesen, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt ist.

(2) Unsere Preise sind sämtlich in EURO angegeben. Eine Kalkulation auf Basis einer ausländischen Währung findet nicht statt.

(3) Für den Fall, dass sich wesentliche Faktoren in der Preisfindung der bestellten Ware ändern (Löhne, Materialien, Streiks, Embargos, Pandemien etc.), haben wir das Recht, den vereinbarten Preis den Gegebenheiten nach billigem Ermessen anzupassen. Für den Fall einer Preissteigerung von 15% und mehr, steht dem Käufer ein Sonderrücktrittsrecht zu (s. § 12 Abs. 3).


§ 4 Lieferung

Sofern wir Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir sowie der Käufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.


§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

(1) Unsere Forderungen sind sofort fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.

(2) Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Ab dem Zeitpunkt der ersten Mahnung durch uns wird ferner eine Verzugspauschale von EUR 40,00 fällig. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird hiervon nicht berührt. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

(3) Die Annahme von Wechsel oder Schecks ist ausgeschlossen, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, sofern diese gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Käufer auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können. Eine Aufrechnung ist nur dann berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Ein Zurückbehaltungsrecht durch den Käufer darf nur für den Fall geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert und das Zurückbehaltungsrecht wegen unstreitiger gerichtlich festgestellter Ansprüche geltend gemacht wird.

(5) Erfolgt die Zahlung durch Einzug über SEPA Basis-Lastschriften oder SEPA Firmen-Lastschriften, so wird zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzliche Frist von 14 Tagen für die Information des Zahlungspflichtigen vor Einzug auf einen Tag vor Belastung verkürzt.


§ 6 Lieferung

(1) Wir sind zu Teillieferung berechtigt. Wir behalten uns vor, bei technischen Artikeln nach dem Stand der Technik im Lieferzeitpunkt, bei angepassten Artikeln die üblichen Fabrikationseinheiten, bei abgezählten Artikeln in der handelsüblichen Verpackungseinheit zu liefern.

(2) Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Käufer, die bestellte Ware abzunehmen. Kommt der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Käufer zum Ersatz des uns hieraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn er den Verzug zu vertreten hat.

(3) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich bestimmt oder von uns schriftlich zugesichert ist.

(4) Wir behalten uns das Recht der Lieferung gegen Vorkasse vor.


§ 7 Versand und Verpackung

(1) Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr bereits bei Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt, wenn wir berechtigt Zurückbehaltungsrechte ausüben. Der Käufer trägt in diesen Fällen beginnend einen Monat nach Anzeige der Lieferbereitschaft die durch diese Lagerung entstandenen Kosten.

(2) Versandkosten werden gesondert und zusätzlich zum Kaufpreis ausgewiesen. Kosten der Versendung werden auch dann dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn wir die Ware durch eigene Fahrzeuge und eigenes Personal ausliefern. In Ausnahmefällen können Transportkosten auch noch nachträglich geltend gemacht werden, wie z.B. bei Schwergut, Waren, die nicht im Lager verfügbar sind oder bei Sonderlieferungen.

(3) Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen, wenn der Käufer nicht etwas Abweichendes bestimmt.

(4) Die Verpackung der Ware wird zu Selbstkosten gesondert berechnet. Für Verpackungen, die auf der Rechnung als „rücksendefähig“ bezeichnet werden, vergüten wir 2/3 des berechneten Wertes, wenn die Ware innerhalb eines Monats nach Erhalt frei Haus zurückgesandt wird.

(5) Transportgefahren werden von uns nicht versichert.


§ 8 Erfüllungsort und Gefahrübergang

(1) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Bergstraße 4-7, 30539 Hannover.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren oder sonstiger Leistungen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns aus den jeweiligen Verträgen und aus der Geschäftsverbindung mit unserem Käufer jetzt oder künftig, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen unseren Käufer zustehenden Ansprüche, die ab Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstehen oder bereits entstanden waren, vor.

(2) Der Käufer ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern diese im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb ist nicht mehr gegeben, wenn der Käufer einen Antrag auf Insolvenzeröffnung oder eines Schutzschirmverfahrens gestellt hat oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Bankkonten des Käufers erfolgt sind.

(3) Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Erzeugnissen, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung.

(4) Unser Käufer tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaiger Ansprüche gegen Versicherer als Sicherheit im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware von unserem Käufer zusammen mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft, gelten die Ansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware als an uns abgetreten. Die vorstehende Abtretung beinhaltet keine Stundung der uns gegen den Käufer zustehenden Zahlungsansprüche. Auf Verlangen hat uns der Käufer eine Aufstellung der weiterveräußerten Ware mitzuteilen.

(5) Unser Käufer bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Ansprüche jedoch nicht einziehen, solange unser Käufer nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Schutzschirmverfahrens über sein Vermögen gestellt oder mangels Masse abgewiesen wurde oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist einer dieser Fälle gegeben, hat uns unser Käufer die abgetretenen Ansprüche und deren Schuldner unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

(6) Sicherungsübereignungen, Verpfändungen oder andere unser Eigentumsrecht gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet. Von etwaigen Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat uns der unverzüglich zu benachrichtigen.

(7) Auf Verlangen unseres Käufers werden wir das uns an der Vorbehaltsware zustehende Eigentum und die an uns abgetretenen Ansprüche insoweit zurückübertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen diesen Käufer insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 15 v.H. übersteigt.

(8) Die Rechte aus Eigentumsvorbehalt und aus dessen vorstehenden Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten, die wir für die Lieferung der jeweiligen Ware(n) im Interesse des Käufers eingegangen sind, fort.


§ 10 Mängel und Mangelhaftung

(1) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vorbehaltlich § 11 Abs. 1 haften wir nicht für die Ausweitung des Mangels, die durch eine verspätete Anzeige erfolgt ist.

(2) Uns ist zunächst Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung einer neuen Sache.

(3) Im Falle der Nachbesserung tragen wir die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten. Im Falle der Nachbesserung ist die Ware am Lieferort zugänglich zu machen oder zurückzuschicken. Hat der Käufer die Ware versendet, gehen Zusatzkosten zu seinen Lasten.

(4) Ist die Sache mangelhaft und hat der Käufer die Sache ihrer Art und ihrem Verwendungszweck nach in eine andere Sache eingebaut oder angebracht, so können wir, wenn wir auf Nacherfüllung in Anspruch genommen werden, innerhalb einer angemessenen Frist wählen, ob wir dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten Ersatzsache (Arbeiten) erstatten oder stattdessen diese Arbeiten auf eigene Kosten selbst durchführen oder durchführen lassen (Selbstvornahme). Üben wir dieses Wahlrecht nicht innerhalb angemessener Frist aus, erlischt es. Entscheiden wir uns für die Selbstvornahme, kann uns der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Nach frustlosem Ablauf ist der Käufer berechtigt, die Arbeiten selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Käufer hat den Nachweis zu erbringen, dass die hierfür entstandenen Kosten ortsüblich und angemessen sind. In diesem Fall erlischt unser Recht auf Selbstvornahme. Will der Käufer die Arbeiten durch einen Dritten durchführen lassen, ist uns zunächst Gelegenheit zu geben, ihm einen ebenso geeigneten und günstigen Unternehmer zu empfehlen, bevor er den Auftrag erteilt. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die zu erwartenden Kosten EUR 250,00 (inkl. USt) nicht übersteigen. Unser Recht, die Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen, bleibt unberührt.

(5) Transportschäden oder Fehlmengen sind durch Vermerk auf dem jeweiligen Frachtbrief zu bescheinigen. Die beanstandete Ware ist frachtfrei zurückzusenden.


§ 11 Schadensersatz

(1) Weitergehende als die in diesen Bedingungen geregelte Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten unserer Organe oder leitender Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungsgehilfen.

(2) Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentlich sind die Pflichten, deren Erfüllung das ordnungsgemäße Erbringen der uns obliegenden Hauptleistungspflicht überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Körper- oder Gesundheitsschäden des Käufers oder seiner Mitarbeiter oder Repräsentanten. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht bei Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Vertragswesentlich und/oder vorhersehbar ist der Schaden, der mit dessen Entstehen gerade auf der Grundlage der Verletzung der jeweils vertragswesentlichen Pflicht typischerweise zu rechnen ist.

(3) Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters gleich.

(4) Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach dem vorstehenden ausgeschlossen ist.


§ 12 Rücktritt vom Vertrag / Kündigung / Höhere Gewalt

(1) Neben den gesetzlichen Rücktrittsgründen ist der Rücktritt ohne das Vorliegen weiterer Gründe ausnahmsweise innerhalb von 10 Kalendertagen zulässig, wenn wir im konkreten Einzelfall unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. Rücknahmefähig ist nur von uns bezogene, original verpackte Ware in sauberem und unbeschädigtem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Ist dies der Fall, wird eine Gutschrift nach billigem Ermessen in von uns bestimmter Höhe erteilt. Als pauschalen Abzug berechnen wir bis zu 20% des Nettowertes der Ware als Wiedereinlagerungsgebühren, sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird. Abzüge wegen etwaiger Wertminderung der Ware behalten wir uns vor. Als Artikelpaket oder Gebinde erworbene Ware ist, soweit wir der Rückgabe zustimmen, ausschließlich im vollständigen Umfang als Paket oder Gebinde rücknahmefähig. Einzelartikel aus Paket- oder Gebindelieferungen werden generell nicht zurückgenommen. Ist die Ware aufgrund eines Verschuldens des Käufers mangelhaft, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

(2) Uns und dem Käufersteht ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass bestellte Ware nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend ab Rechnungsstellung lieferbar ist. Der Rücktritt ist der jeweils anderen Vertragspartei gegenüber schriftlich anzuzeigen.

(3) Dem Käufer steht überdies ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass eine Preissteigerung von 15 % und mehr zu dem ausgewiesenen Preis in Rechnung gestellt wird. Das Rücktrittsrecht ist uns gegenüber innerhalb von 14 Tagen schriftlich auszuüben.

(4) Nimmt der Käufer die bestellte Ware nach einer angemessenen Frist nicht ab, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den hieraus resultieren Schaden geltend zu machen.

(5) Beide Parteien sind ferner zum Rücktritt nach Maßgabe des § 4 dieses Vertrages berechtigt.


§ 13 Verjährung

(1) Mit Ausnahme der in Abs. 2 geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Waren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn und wegen gebrauchter mangelhafter Waren sechs Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Abweichend von Abs. 1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen

  • wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
  • wenn die Ansprüche des Käufers auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen;
  • wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben;
  • für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
  • für Ansprüche nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
  • für Ansprüche nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen), sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verjährt ist sowie
  • für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen.


§ 14 Verwendung und Weitergabe

(1) Der Käufer verpflichtet sich dazu, die Ware ausschließlich für nicht militärische Zwecke, insbesondere nicht zur Entwicklung oder Herstellung militärischer Güter, zu verwenden oder an Dritte zu liefern, zu verbringen, auszuführen, zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern. Ferner verpflichtet sich der Käufer dazu, die Ware nicht

a) unter Verletzung von Embargos oder personen-, einrichtungs- oder organisationsbezogenen Sanktionsmaßnahmen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (insb. EU Dual-Use-Verordnung, Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung) Deutschlands, der EU oder eines anderen Staates, dessen Recht im Einzelfall auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns anwendbar ist,

b) unter Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Registrierungs- oder Meldepflichten und

c) ohne Einholung aller nach im Einzelfall anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen,

zu verwenden oder an Dritte zu liefern, zu verbringen, auszuführen, zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern.

(2) Der Käufer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns auf Grund eines Verstoßes oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Käufers gegen dessen in Absatz 1 festgelegten Verpflichtungen geltend machen. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Kosten einer hierdurch notwendigen Rechtsverteidigung von uns zu übernehmen und uns jeden weiteren durch eine etwaige Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden Schaden zu ersetzen.


§ 15 Geistiges Eigentum

(1) Die aus unserem System hervorgerufenen Daten, HEIL & SOHN - Artikelnummern sowie alle weiteren von unseren Online-Katalogen und -Applikationen produzierten Angaben stehen in unserem Eigentum und dürfen nur für den Geschäftsverkehr mit uns genutzt werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die von uns hergestellten Daten für Schnittstellen Dritter zugänglich zu machen, die dazu dienen, diese Angaben in eigene Systeme / Schnittstellen zu implementieren. Wir sind ausschließliche Eigentümerin und behalten uns alle Rechte, Titel und Interessen an den im Online-Bestellsystem bereitgestellten Applikationen vor

(2) Es ist dem Käufer untersagt, Inhalte oder Applikationen unseres Online-Bestellsystems zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu modifizieren oder anderweitig zu versuchen, deren Quellcode oder Algorithmen abzuleiten oder technische Beschränkungen in den Applikationen zu umgehen. Es ist des Weiteren untersagt, Applikationen unseres Online-Bestellsystems oder eine Komponente davon herunterzuladen oder zu versuchen, herunterzuladen oder anderweitig darauf zuzugreifen oder technische Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Zugriffs auf die Applikationen zu umgehen oder die Applikationen zu stören oder zu unterbrechen sowie Applikationen zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu portieren, zu verändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.

(3) Dem Käufer ist es untersagt, auf die Applikationen unseres Online-Bestellsystems mit dem Ziel zuzugreifen oder diese zu nutzen, um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst aufzubauen oder dessen Funktionen oder Benutzeroberfläche zu kopieren oder ein Produkt zu bauen, zu entwickeln oder zu entwickeln versuchen, dass Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken verwendet, die den Applikationen unseres Online-Bestellsystems ähnlich sind.

(4) Preise, Artikel und Produktdaten sind stets von uns auf den Einzelfall kalkulierte Preise. Diese sowie Artikel- und Produktdaten dürfen nicht an Dritte übermittelt werden; sie stehen vollumfänglich in unserem Eigentum.

(5) Es ist dem Käufer untersagt, den Warenkorb in ein drittes System zu implementieren, welches nicht von uns freigegeben wurde.

(6) Jede Weitergabe von Informationen an Dritte, die unserem System entstammen ist untersagt. Der Käufer wird keinem unserer direkten Wettbewerber den Zugang zu den Applikationen gestatten oder ermöglichen und keine Inhalte, Daten oder Informationen übermitteln, die rechtswidrig sind oder die geistigen Eigentumsrechte einer juristischen oder natürlichen Person durch die Nutzung der Applikationen unseres Online-Bestellsystems verletzen.

(7) Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass nur berechtigte Nutzer (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Kunden) zum Zugriff auf das Online-Bestellsystem berechtigt sind. Der Käufer stellt sicher, dass keine Person oder Organisation unberechtigten Zugriff auf unser System oder dessen Nutzung hat und die Geheimhaltung der Zugangsdaten aller berechtigten Nutzer gewährleistet sind. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter diesen Zugangsdaten stattfinden. Wir werden unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung eines Accounts, der Zugangsdaten oder jede sonstige Verletzung oder vermutete Verletzung dieser Bestimmungen durch berechtigte Nutzer informiert. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang eines berechtigten Nutzers zu den Applikationen zu sperren oder zu beenden, wenn wir der Ansicht sind, dass die zugehörigen Zugangsdaten von einem unberechtigten Nutzer verwendet worden sind.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unserem Käufer eine solche Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten an nächsten kommt.


§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts oder verweisender Rechtsvorschriften des Kollisionsrechts.

(2) Bei Übersetzungen dieser Bestimmungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Dies gilt auch für Auslegungsfragen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag sowie der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, seiner Anbahnung, Wirksamkeit, Abwicklung oder Rückabwicklung ergebende Streitigkeiten ist Hannover, Deutschland, sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Zuständigkeiten, insbesondere ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



Hannover, im September 2024

A.-W. HEIL & SOHN GmbH & Co. KG