Umgang mit Airbag, und Gurtstraffer
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs ist der Teilnehmer nach §4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, folgende Tätigkeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchzuführen:
- Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
- Aufbewahren (Lagern)
- Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs)
- Verbringen (Befördern)
- Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns
Schulungsinhalte:
- Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
- Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
- Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens
- Sprengstoffrechtliche Bestimmung für den Umgang
- Handhabung und Gefahrenmerkmale
- Beförderung und Lagerung
- Entsorgung
- Praktische Anwendung am Fahrzeug
Zielgruppen:
Kfz-Meister/in, Kfz-Techniker/in, Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in
Zulassungsvoraussetzungen:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kfz-technischen Beruf.
Schulungsort:
Haus des Kfz-Gewerbes Berlin
Obentrautstr. 16-18
10963 Berlin