Schulungen

Umgang mit Airbag, und Gurtstraffer

Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs ist der Teilnehmer nach §4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, folgende Tätigkeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchzuführen: - Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten) - Aufbewahren (Lagern) - Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs) - Verbringen (Befördern) - Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns Schulungsinhalte: - Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge - Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen - Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens - Sprengstoffrechtliche Bestimmung für den Umgang - Handhabung und Gefahrenmerkmale - Beförderung und Lagerung - Entsorgung - Praktische Anwendung am Fahrzeug Zielgruppen: Kfz-Meister/in, Kfz-Techniker/in, Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in Zulassungsvoraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kfz-technischen Beruf. Schulungsort: Haus des Kfz-Gewerbes Berlin Obentrautstr. 16-18 10963 Berlin
01. 01. 1970
01:00 - 01:00 Uhr
ausgebucht