Schulungen

Fachkunde für Arbeiten unter Spannung (AuS) – Stufe 3S - 3 Tage

07.-09.12.2022

Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Komponenten sind grundsätzlich im spannungsfreien Zustand unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln durchzufuhren. Fallen Arbeiten an, bei denen unter Spannung stehende Teile nicht zwangsläufig gegen Berühren geschützt sind, z. B. Arbeiten bei der Fehlersuche, an Energiespeichern oder elektrischen Prüfplatzen, so ist eine zusätzliche Qualifizierung der Mitarbeiter erforderlich. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen von Energiespeichern fallen beispielsweise an, wenn diese auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht komplett getauscht werden können, sondern vor Ort repariert werden müssen. Bei Arbeiten unter Spannung sind DGUV-Information 209-093 und DGUV-Regel 103-012 zu beachten.

Die Mitarbeiter müssen Erfahrung im Umgang mit den zu prüfenden Komponenten haben.

Inhalte

- Sichere Arbeitsverfahren

- Befähigung der Mitarbeiter

- Organisation der Arbeiten

- Werkzeuge und einzusetzende Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel

- Absichern der Arbeitsbereiche

- Kennzeichnung der Fahrzeuge, an denen unter Spannung stehende Teile erreichbar sind

- Prüfmittel

- spezifische nichtelektrische Gefährdungen, z. B. chemische Gefährdungen Brand- und Explosionsgefahren

- Praktische Anwendung der Diagnose- und Messgeräte, Anwendung verschiedener Messverfahren

- Zellentausch/Komponententausch im HV-Energiespeichern

Ziel

Die Qualifizierung zur Hochvolt-Fachkraft für arbeiten unter Spannung (AuS), nach -DGUV Information 209-093 Stufe 3S, um an unter Spannung stehenden HV-Komponenten zu arbeiten.

Voraussetzungen

- Qualifizierung zur „Hochvolt-Fachkraft für nicht HV-eigensichere Fahrzeuge“

- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach DGUV Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“

- Mindestalter 18 Jahre

- Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung)

Bitte beachten Sie, dass für die Veranstaltung die Corona Regelung des Landes Niedersachsen gelten werden. Es gilt zur Zeit die Ausweisung der Gäste durch einen Impfpass (14 Tage nach der letzten Impfung), Genesung ( 1-6 Monate danach mit ärztlichen Attest) oder einen negativen 24 Stunden Corona Test aus einem Testzentrum. Sollten sich die Verordungen des Landes Niedersachsen ändern, treten diese Änderungen in Kraft.

Verkaufshaus Hannover
07. 12. 2022
Seminar
AutomotiveXpert
09:00 - 16:00 Uhr
noch wenige freie Plätze