Umgang mit Airbag und Gurtstraffer
Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs ist der Teilnehmer nach §4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung berechtigt, folgende Tätigkeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen durchzuführen:
– Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
– Aufbewahren (Lagern)
– Vernichten (innerhalb des Fahrzeugs)
– Verbringen (Befördern)
– Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns
Inhalte
- Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
- Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen
- Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens
- Sprengstoffrechtliche Bestimmung für den Umgang
- Handhabung und Gefahrenmerkmale
- Beförderung und Lagerung
- Entsorgung
- Praktische Anwendung am Fahrzeug
Zielgruppe
Kfz-Meister/in, Kfz-Techniker/in, Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Kfz-Elektriker/in
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf
Anmeldung
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Petra Meyer oder Fenja Rapp (Fax: 0511-5108-134; E-Mail: schulung@heil-und-sohn.de). Wir leiten Ihre Adressdaten an die Innung weiter. Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie anschließend von der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin.
Schulungsort
Haus des Kfz-Gewerbes Berlin, Obentrautstr. 16 – 18, 10963 Berlin